Das im folgenden vorgestellte Ausbildungsprogramm kann in die Weiterbildungskurse für Touristikfachleute und in die Studiengänge von Touristikschulen integriert werden. Einige Sequenzen werden im Laufe der Ausbildung wiederkehrend thematisiert (zum Beispiel eine Reisebüroangestelle bzw. -angestellter im Kontakt mit einem behinderten Kunden bzw. einer Kundin), andere dienen der Informationsvermittlung und zielen auf die Verbesserung der Dienstleistungsqualität. Um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt sich eine Schulungsdauer von zwei Tagen für berufstätige Touristikfachleute, für Studentinnen und Studenten von Touristikfachschulen ist eine Ausbildung während vier Tagen vorgesehen.
Die Module sind bezüglich Niveau und Vertiefungsgrad den von uns definierten vier Zielgruppen anzupassen: Stadtführer und Stadtführerinnen, Angestellte von Transportunternehmen, Angestellte von Fremdenverkehrs- und Touristeninformationsbüros, Reisebüroangestellte im Kontakt mit behinderten Menschen. Für einen Angestellten eines Fremdenverkehrs- oder Touristeninformationsbüros liegt der Ausbildungsschwerpunkt bei der Informationsbeschaffung und der Prüfung ihrer Verlässlichkeit, bei einer/einem Hotelangestellten werden Aspekte der Einstellung, des Verhaltens und des Handelns stärker geschult usw.
Diese unterschiedliche Gewichtung der Ausbildungsziele reflektiert einfach die jeweiligen Gegebenheiten der Tätigkeiten von Touristikfachangestellten, da jeder Kontakt mit einer behinderten Kundin resp. einem behinderten Kunden innerhalb eines anders strukturierten Umfelds stattfindet. Ein Stadtführer, der beispielsweise einen sehbehinderten Gast in der Gruppe hat, betreut den gleichen Kunden anders als ein Hotelangestellter.
SCHULUNGSTHEMA
Angestellte am Schalter
Hotel-angestellte
Stadtführerinnen und -führer
Angestellte von Transport-unternehmen
Angestellte von Touristen- informationsbüros
1. Einführung und Zweck des Seminars
1a. Integrationskonzept
X
X
X
X
X
1b. Was heisst behindert sein?
X
X
X
X
X
1c. Behinderungsarten (Seh-, Hör-, Körper-, Lernbehinderungen)
X
X
X
X
X
1d. Behinderung und Mobilität
X
X
X
X
X
1e. Internationale Gesetzgebung (UNO, ADA usw.)
X
X
X
X
X
2. Der Begriff Zugänglichkeit
2a. Behinderungsarten und Zugänglichkeit
.
X
X
X
.
2b. Kriterien
.
X
.
X
.
2c. Beurteilungsmethoden
.
X
.
X
.
2d. Europäische Standards
.
X
.
X
.
2e. Bauliche Barrieren, Einstellungsbarrieren
.
X
.
X
.
2f. Evaluierung eigener Angebote/Produkte
.
X
X
X
.
2g. Benutzung technischer Hilfsmittel
.
X
X
X
.
3. Bedürfnisse von Benutzerinnen und Benutzern
3a. Marktgrösse
X
.
.
.
X
3b. Bedarf der Benutzerinnen resp. Benutzer und Qualität der Dienstleistung (Wie stelle ich die richtige Frage?)
X
X
X
X
X
3c. Planung integraler touristischer Produkte
X
X
.
.
X
3d. Merkmale aller zugänglichen Infrastrukturen
X
.
.
.
X
4. Informationsbeschaffung
4a. Bestehende Informationsquellen
X
X
X
X
X
4b. Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behindertenorganisationen
X
.
X
.
X
4c. Bewertungsmethoden
X
.
.
.
X
5. Einstellungen und Verhalten
5a. Qualität von Dienstleistungsangeboten (Wie ein Qualitätsprodukt herstellen und wie andere Dienstleistungsanbieter beeinflussen; Beziehungen zwischen Reiseveranstalter/Hotel/Transportunternehmen)
X
X
X
X
X
5b. Verhalten gegenüber behinderten Menschen
X
X
X
X
X
5c. Praxisbezogene Übungen
X
X
X
X
X
5d. Rollenspiele
X
X
X
X
X
5e. Fallstudien - Videopräsentationen
X
X
X
X
X
6. Bewertung
X
X
X
X
X